ich habe einen sehr kleinen Garten (ca. 95m2) in meinem Reihenmittelhaus in Kleinmachnow.
In diesem kleinen Garten sind jedoch drei sehr grosse Bäume mit ca. 15-20m Höhe.
Es handelt sich um eine wunderschöne Buche und zwei Fichten.
Die Fichten sind jedoch blöderweise direkt in die Buche eingewachsen, da der Stammabstand beider Fichten nur ca. 20-30cm von dem Buchenstamm beträgt.
Ebenfalls gibt es blöderweise in Kleinmachnow eine Gehölzsatzung die der Baumfällung der Fichten entgegensteht. Nach der Brandenburgischen Baumsatzung wäre die Baumfällung beider Fichten möglich. Die Gehölzsatzung der Gemeinde ist jedoch vorrangig.

Auch wenn ich für die Erhaltung von Bäumen grundsätzlich positiv einstehe, bin ich der Ansicht das zum Einen für meinen kleinen Garten ein Baum (Buche) dieser Größe ausreichend ist, zum Anderen sehe ich die Buche stark beeinträchtigt durch die eingewachsenen Fichten. Auch das Wachstum der Buche ist bereits etwas unnatürlich durch diese Bedrängungen vom Fuss- bis zum Kronenbereich (s. Bild in der Anlage).
Kann mir jemand Tipps geben wie ich gegenüber der Gemeinde zur Fällung der Fichten argumentieren kann ?

Wer ist der Ansicht ich sollte die Fichten - und somit diesen nicht gerade schön anzusehenden Wuchs der drei Bäume und insbesondere dem der schönen Buche - nicht fällen ? -> mit der Bitte um Begründung und Abstimmung.
Ich bin kein Baumfachmann und der Ansicht, ich sollte der Gemeinde gegenüber sachlich und nicht nur gefühlsmäßig argumentieren.
Hat bereits jemand Erfahrung mit einem solch kniffligen Genehmigungsverfahren ?
Ich freue mich über alle Hinweise und danke euch bereits jetzt dafür.
LG die Zahnfee
