Käufliche Erden - mögliche Inhaltsoffe

Bodenbearbeitung, Kompostierung, Düngung
Mia
Bio-Genie
Bio-Genie
Beiträge: 3516
Registriert: Fr Jun 04, 2010 22:27
Antispam-Sicherheitsabfrage: 63
Wohnort: östliches NRW
Geschlecht:

Käufliche Erden - mögliche Inhaltsoffe

Beitrag von Mia » Mi Apr 22, 2020 13:19

Hallo, mal etwas vermutlich Neues für Euch:
Gestern googelte ich nach Trauermücken und fand folgenden Beitrag:

https://www.hausgarten.net/pflanzenschu ... nerde.html
Da steht ziemlich weit unten eine Angabe zu einem Gesetzestext, und es folgt eine Aufstellung, was so alles in dieser käuflichen Erde ( gesetzlich "Kultursubstrate" genannt) drin sein darf.
Unter anderem wurden da die Eintagsküken genannt.
Das wollte ich nicht glauben - und habe mich dann sicher durch sieben Seiten EU-Recht zu dem Thema durchgeackert, weil immer ein Text auf den anderen Bezug nahm.

Also: die Küken in der Blumenerde habe ich nicht gefunden. ( Vielleicht war ich aber auch zu doof, zwischen den Zeilen zu lesen, oder habe unter der Verarbeitung von Schlachtabfällen die gängige Formulierung nicht einordnen oder verstehen können?)
Ich glaube, das mit den Küken, ist eine Mär!

Und wenn sie verwandt werden, was durchaus sein kann, müssen sie vorher verbrannt oder jedenfalls ultrahoch erhitzt werden.
Alles andere aus der Aufzählung stimmt.

Also, in unseren käuflichen Kultursubstraten für Pflanzen sind neben Torf und gehäckselten Rinden und Trockenabfall aller Art auch Klärschlämme, Öle, auch mineralische, Trester aus der Alkoholfabrikation, Speisereste aus den grünen Tonnen, Filtermaterial aus der Abgasreinigung , natürlich auch tierische Nebenprodukte wie Urin von Schlachtieren, ihr Mageninhalt, ihr Darminhalt, Hörner, Klauen und Federn. Dagegen habe ich ja nix, ist ja Stickstoffdünger...

Diese eindeutige Abfallverwertung hat mich aber doch ziemlich überrascht.
Ich empfehle wirklich, eine gute, auch etwas teuere Erde zu kaufen!

Hier der link zu einem Teil der Gesetze:
https://www.gesetze-im-internet.de/d_mv ... age_2.html

Da steht in kurzer Form alles drin. Rechts sind noch Angaben, wo Ihr weitergucken könnt.
Ich hatte vorher noch die gesamte EU-Düngemittelverordnung geöffnet, weil der Link oben ja nur eine Anlage dazu ist.

Mia
Ich möchte so ein guter Mensch werden, wie meine Hunde von mir glauben, dass ich es bin.

Benutzeravatar
Tscharlie
Alter Hase
Alter Hase
Beiträge: 752
Registriert: Sa Feb 22, 2020 07:44
Antispam-Sicherheitsabfrage: 63
Geschlecht:

Re: Käufliche Erden - mögliche Inhaltsoffe

Beitrag von Tscharlie » Do Apr 23, 2020 06:59

Wir kaufen nur Eier und Hühnerfleisch aus Bruder-Schwesterhaltung, sind nur unwesentlich teurer als normale Bioeier. Daher werden wegen uns keine Kücken mehr geschreddert.

Fertige Erden habe ich noch nie gekauft. Auch in Zeiten in denen wir keinen eigenen Garten hatten, haben wir die Erde von befreundeten Gärtnern bekommen.

Ich bin immer wieder faszieniert wieviele Paletten davon in den Baumärkten verkauft werden. Was machen die Menschen damit? Warum schmeißt man jedes Jahr die Erde weg? Und dann wohin?
Die Welt hat genug für jedermanns Bedürfnisse, aber nicht für jedermanns Gier. M.Gandhi

Benutzeravatar
Hapy
Moderator
Moderator
Beiträge: 474
Registriert: Mo Sep 19, 2016 22:26
Antispam-Sicherheitsabfrage: 63
Wohnort: Klimazone 6b / Naturraum 05

Re: Käufliche Erden - mögliche Inhaltsoffe

Beitrag von Hapy » Do Apr 23, 2020 11:52

Tscharlie,

Einige Antworten:

Erde in Blumenkästen "verbraucht" sich. In zwei - drei Jahren sind alle verwertbaren Bestandteile verbraucht. Übrig bleiben nur mineralische Bestandteile, die kaum Wasser binden können. Die Topfpfanzen brauchen also wieder "frische" Erde.

Wer nicht gerade einen Gärtner um die Ecke hat, ist dann wohl auf Erde in einem Sack angewiesen. Wer einen großen Garten hat, der hat auch Platz verschiedene Bestandteile für das Mischen der eigenen Erde vorzuhalten, aber in einem Reihenhausgarten mag man schon froh sein, wenn man eine Ecke für eine Komposttonne findet.

Was mit der verbrauchten Erde machen? Ich kann nicht sagen, wie Balkongärtner diese entsorgen. Ich kippe sie in den Kompost. Dort hilft sie mineralische Bestandteile bereits in den Kompost einzubringen.

Hapy

Benutzeravatar
Carolyn
Bio-Genie
Bio-Genie
Beiträge: 4728
Registriert: Do Mai 07, 2009 17:28
Antispam-Sicherheitsabfrage: 63
Wohnort: jwd. in Oberbayern
Geschlecht:

Re: Käufliche Erden - mögliche Inhaltsoffe

Beitrag von Carolyn » Do Apr 23, 2020 16:19

Ich kaufe auch alljährlich jede Menge Erde. Ich habe am Haus jedes Jahr ca. 25 Balkonkästen á 80 cm mit Blumen sowie ca. 10 Töpfe mit Tomaten und etliche (mindestens fünf, waren aber auch schon >20) Schalen und Töpfe mit Paprika. Dazu noch etliche Blumenkübel mit Dahlien usw. Trotz großem Grundstück wäre es mir zu aufwendig, die dafür nötige Erde zu sammeln (z.B. aus Maulwurfshaufen, wie es meine Mutter gemacht hat). Abgesehen davon ist meine Erde hier SEHR schwer durch den hohen Lehmanteil und macht dann auch Probleme in den Balkonkästen, wenn sie mal gänzlich austrocknet, was ich im Sommer nicht immer verhindern kann.
Entsorgt wird die Erde über die Grüngutsammelstelle, wo ich auch jede Menge Holz/Astwerk ("Wied") abgebe. Über diesen Umweg sozusagen auch eine Kreislaufwirtschaft, da ich soweit irgend möglich torffreie Erde kaufe.

Zu den Inhaltsstoffen:
In unseren Biomülltonnen (zentral auf dem Wertstoffhof bzw. an der Grüngutsammelstelle) dürfen auch Knochen und andere tierische Speisereste entsorgt werden, die man privat ja nicht auf den Kompost werfen würde wegen der Ratten. Sollte da also ein kleiner Züchter/Privatmann seine toten Küken entsorgen, wären die natürlich mit drin. Professionelle Züchter müssen ihre toten Tiere anders entsorgen.
Speisereste machten auf dem privaten Kompost ja nur Probleme wegen Ratten und anderem Ungeziefer, ansonsten ist das absolut natürlich.
Klärschlamm wurde zumindest früher auch als Dünger auf den Feldern ausgebracht (ob das noch erlaubt ist, weiß ich aber nicht), insofern "passt" er auch in die Erde.
Speiseöl - warum nicht? Fettreste werden sogar extra auf den Wertstoffhöfen gesammelt, bei uns kann man dafür spezielle Fetteimer holen/abgeben. In einer Doku wurde mal gesagt, das wäre sogar ein wertvoller Rohstoff (ich weiß allerdings nicht mehr für wen). Mineralische Öle - ist das vergleichbar mit Kunstdünger? Woraus wird Kunstdünger (Blaukorn u.ä.) hergestellt?
Trester ist ein absolutes Naturprodukt, das entweder verfüttert oder kompostiert wird.
Beim Filtermaterial überlege ich gerade, für welche Filter das gilt. Filter aus der Dunstabzugshaube von Küchen könnte ich mir durchaus vorstellen, dass sie aus kompostierbarem Material bestehen. Oder aber es sind Filterstäube u.ä. damit gemeint. Da ist auch die Frage, aus welchen Filtern. Die aus der Müllverbrennung landen auf Sondermülldeponien (wie ich aus einer Führung durch unsere Müllverbrennungsanlage weiß). Unsere Filterreste (PVC-Verarbeitung) werden ebenfalls (als Flüssigkeit) entsorgt, da ist auch jede Menge Regenwasser enthalten, das Oberflächen "abwäscht" und daher kontaminiert ist. Ich bin mir absolut sicher, dass hier sehr stark unterschieden wird, was da jeweils gefiltert wird.

Im Großen und Ganzen bei genauerem Hinsehen ist das meiste nicht überraschend in konventioneller Erde. Bioerde ist natürlich was anderes.
Bedenklicher finde ich, dass in den meisten/allen getesteten Erden (auch Bio) auch Mikroplastik gefunden wird. Weil es viel zu viele Leute gibt, die ihren Biomüll in normalen Plastiktüten in den Biomülltonne stecken. :angry: Was dann bei der Sortierung schon in kleine Teile zerfallen ist kann nicht mehr raussortiert werden.
Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (Winston Churchill)

Benutzeravatar
roccalana
Alter Hase
Alter Hase
Beiträge: 717
Registriert: Do Sep 19, 2013 20:45
Antispam-Sicherheitsabfrage: 63
Wohnort: Italien, Adria
Geschlecht:

Re: Käufliche Erden - mögliche Inhaltsoffe

Beitrag von roccalana » Do Apr 23, 2020 17:17

Hapy und Carolyn vielen Dank für die Klarstellungen.
Du hast Glück, Tscharly, wenn Du andere Bezugsquellen hast.
Auch ich (obwohl mein Garten groß ist) muss immer etwas Erde kaufen; ich habe sogar eine Stelle gefunden, wo ich Bioerde bekommen kann.
Natürlich im Sack, anderes gibt es nicht.
Unsere hier vorkommende Erde kann ich auf keinen Fall dazu benutzen, Jungpflanzen für Gemüse heranzuziehen.
Mein Kompost reicht vorne und hinten nicht - wird immer noch benötigt, die Erde in den Beeten zu lockern.
Ein wenig Stroh dazu - dann könnte ich im Sommer Ziegel backen.
Schönen Abend noch
Roccalana
Wer nicht ganz dicht ist, ist wenigstens für alles offen!

Mia
Bio-Genie
Bio-Genie
Beiträge: 3516
Registriert: Fr Jun 04, 2010 22:27
Antispam-Sicherheitsabfrage: 63
Wohnort: östliches NRW
Geschlecht:

Re: Käufliche Erden - mögliche Inhaltsoffe

Beitrag von Mia » Do Apr 23, 2020 18:20

Tja, Tscharlie und Leute hier, :smile:

ich kaufe auch Erden zu, immer schon. Und zwar schlichtweg, weil ich - wie Carolyn - für die Kübel, die ich sommers mit Tomaten und Chilis und Dahlien ( etc.) bepflanze, nicht genügend eigene Erde habe.
Im alten Haus in Warburg war es besonders schlimm, weil der Vorbesitzer mit einem Kleinbagger Mutterboden aus Beeten entnommen hatte ( möglicherweise zum Verkauf; er betrieb eine Gartenbaufirma) , so dass zum Beispiel das Ostbeet am Haus statt Erde ein halb Meter tiefes Loch aufwies, über die Länge von 7 Metern. Hinter dem Haus hatte er Erde in Höhe von mehr als einem Meter fortgenommen, und diese Fläche dick mit Schotter bestreut.
Die Nachbarin dort war entsetzt, denn die Bruchsteine, die ihren Keller umgaben, lagen nun frei, und sie fürchtete Wassereinbruch....

Also, da kann ich echt keine Erde für Kübel erübrigen.
Nun glaubt nicht, dass ich diese heftigen Lücken mit Säcken aus dem Baumarkt aufgefüllt habe.
Nee, ich bekam Hilfe von einer anderen Nachbarin, dessen Mann beim städtischen Bauhof arbeitet. Der stellte mir einmalig und kostenlos einen Anhänger Erde aus Straßenbauarbeiten zur Verfügung. Das war kein gutes Zeug, voller Quecken, die ich so ( arglos und ahnungslos, in einem Spätherbst, bei hereinbrechender Dunkelheit) in den Garten schleppte, sogar gut darin verteilte, denn ich habe damit flugs auch andere Beete aufgefüllt. Tja.

Meine verbrauchte alte Erde tue ich, wie Hapy, auch auf den Kompost. Da kann sie sich mit den Kompostbestandteilen mischen, und wird wieder etwas, was man später verwenden kann.
Gottseidank bin ich für die Tomaten und Chilis schon seit Jahren dazu übergegangen, hochwertige Erde, z.B. von Compo zu kaufen, so dass ich da nicht mit größerem Schadstoffeintrag rechne. Die verbraucht sich auch weniger als andere Tütenerden.
Für Topfpflanzen und Balkonblumen reicht mir die preiswertere Erde von Combi, die macht, wenn sie aus dem Sack kommt noch einen recht guten Eindruck - und Balkonblumen werde ich ja nicht essen.

ABER: neulich habe ich meinen Fußgänger-Sohn gebeten, mir irgendeine Erde mitzubringen, nur ein kleines Gebinde, was ich für kurzfristig für die Amaryllis haben wollte. Von meinem verstauchten Knöchel, der mich einige Wochen am humpeln hielt, und mir das Autofahren unmöglich machte, habe ich hier nicht erzählt.

Jedenfalls, der Sohn schleppte eine Tüte 'Kultursubstrat' von Netto an. Das Zeug kann man eigentlich nicht benutzen. Es wirkt wie getrocknete Tannennadeln, wie geraspelter Rindenmulch mit Dünger. Feuchtigkeit hält es überhaupt nicht. Ich habe davon abgesehen, es zu verwenden, bis ich wieder laufen konnte. Jetzt mische ich das halt mit Lehmerde aus dem jetzigen Garten, mit dem Tütenzeug von Combi. Für die sommerblühende Kübelbepflanzung vor dem Wintergarten wird das schon reichen.
Für die Amaryllen habe ich es dann doch nicht genommen. Ich hatte den Eindruck, das würde ihnen nur schaden.

************
Und nun füge ich mal- auch für Dich, Carolyn, eine ( aus dem link kopierte) Aufstellung hinzu, was laut Gesetz in diesen Substraten drin sein darf:

Ausgangsstoff, Stoffgruppe oder Herkunft

6.1.1 Abluftreinigung Herstellung und Verarbeitung von Lebens-, Genuss- und Futtermitteln und Alkoholherstellung, Energieerzeugung, Tierhaltungsanlagen, Kläranlagen Behandlung von Bioabfällen, mechanisch-biologische Abfallbehandlung

6.1.2 Abgasreinigung Verbrennungsanlagen
6.1.4 Abwasserbehandlung kommunale und betriebliche Abwasserbehandlung
6.1.3 aeroben oder anaeroben Behandlung organischer Stoffe
Stoffe nach den Tabellen 7.1, 7.2 und 7.4
6.1.5 biotechnologische Behandlung von [Stoff nach Tabelle 7.1 oder Tabelle 7.2] Stoffe nach den Tabellen 7.1 und 7.2
6.1.6 Herstellung von Blausäure leicht freisetzbares Cyanidmax. 5 mg/kg TM
6.1.9 Herstellung von Lebens- und Genussmittel Herstellung von Süßstoff Verarbeitung von Zuckerrüben
6.1.8 Herstellung von Caprolactam
6.1.10 Aufbereitung von Aluminiumsalzschlacken Absorption von Ammoniakgas
6.1.11 Metallverarbeitung Gewinnung und Verarbeitung von Wolfram
6.1.12 Behandlung von Holz mit Ammoniakgas Holzräucherei mit Ammoniakgas
6.1.20 Wiederverwertung von bereits gebrauchten Ammoniumsulfatlösungen Regeneration NH4-beladener Zeolithe bei der Aufbereitung gebrauchter Ammoniumsulfatlösungen

6.2 Phosphatdünger aus der [Bezeichnung nach Spalte 1] nach Anlage 1 Nummer 1.2.9

6.2.1 Verkohlung von Knochen tierischer Herkunft Stoffe nach Tabelle 7.2 Nummer 7.2.1
6.2.2 Verbrennung von Stoffen tierischer Herkunft
Brennraumaschen von tierischen Ausgangsstoffen nach Tabelle 7.2 nach
Maßgabe von Zeile 7.3.16 In granulierter oder staubgebundener Form,

6.2.3 Verbrennung von Klärschlämme Aschen von Klärschlämmen nach
Tabelle 7.4 Nummer 7.4.3 nach Maßgabe von Zeile 7.3.16 In granulierter oder staubgebundener Form,

6.3.1 Verarbeitung von Vinasse
6.3.2 Verarbeitung von Ölen und Fette
Öle und Fette pflanzlichen Ursprungs aus der Biodieselproduktion
Öle und Fette tierischen Ursprungs aus der Lebensmittel- und Futtermittelproduktion,
aus der Biodieselproduktion, aus der Verarbeitung von Wolle

6.3.3 Aufbereitung von Aschen
Brennraumaschen von pflanzlichen Ausgangsstoffen nach Tabelle 7.1
nach Maßgabe von Zeile 7.3.16
Auch Auslaugen von Aschen für die Herstellung von Kaliumcarbonat.

6.4 Kalkdünger aus der [Bezeichnung nach Spalte 1] nach Anlage 1 Nummer 1.4.6
6.4.1 Gewinnung oder Verarbeitung von Kalkstein oder Dolomit
6.4.2 Herstellung von Stickstoffdüngern
Schwarzkalk aus der Herstellung von Kalkstickstoff, Umwandlungskalk aus dem Oddaverfahren, Kalk aus dem Strippen von Ammoniak mit CaSO4

6.4.3 Herstellung von Atemkalk Rückstände aus der Herstellung des Kalkes
Keine Rückstände aus der Verwendung in medizinischen Einrichtungen.

6.4.4 Herstellung von Zucker Aus der Verarbeitung von Zuckerrüben.
Aus der Verarbeitung von Milchzucker Durch Zugabe von Kalk und Kohlendioxid gefällter Niederschlag.
Bei der Verarbeitung von Zuckerrüben darf die Düngemitteltypenbezeichnung um
Carbokalk ergänzt werden.
6.4.5 Verwertung von Eierschalen

6.4.6 Aufbereitung von Trink- und Brauchwasser Aus der Entcarbonatisierung und
Aufhärtung.
Klarablaufwasser Aus der Phosphatfällung mit Kalk in kommunalen und vergleichbaren betrieblichen Abwasserbehandlungsanlagen.

6.4.8 Acetylenherstellung Keine Zugabe von Suspensionshilfsmitteln.

6.4.9 Herstellung von Papier
Faserkalk aus der Aufbereitung von Frischfasern aus der Weißpapierherstellung oder Kartonagenherstellung aus Frischholz einschließlich in diesem Prozess anfallender Papierschlamm. Im Rahmen der Hinweise zur sachgerechten Anwendung ist auf die N-Immobilisierung hinzuweisen.
Ohne Zugabe von Fällungsmitteln,ausgenommen Kalk. Ohne Zugabe von Bioziden.

6.4.10 Verbrennung von Papier
Aschen aus der energetischen Nutzung von Papierreststoffen aus der Papierherstellung.
Keine Aschen aus dem Rauchgasweg, ausgenommen aus der ersten filternden Einheit. Keine Kondensatfilterschlämme. Ohne Mischverbrennung mit Altpapieren oder mit anderen Stoffen.
6.4.11 Verbrennung pflanzlicher Stoffe Brennraumaschen von naturbelassenen pflanzlichen Ausgangsstoffen nach
Tabelle 7.1.
Keine Aschen aus dem Rauchgasweg, ausgenommen aus der ersten filternden Einheit. Keine Kondensatfilterschlämme.

6.4.12 Verbrennung von Braunkohle Brikettier-Braunkohlenaschen aus ausschließlicher Verbrennung von Braunkohle.
Keine Aschen aus dem Rauchgasweg, ausgenommen aus der ersten filternden Einheit. Keine Kondensatfilterschlämme.
6.4.13 Entschwefelung von Abgasen Aus der Verbrennung von Steinkohle. Durch Sprühabsorptionsverfahren (SAV),
durch Trockenadditivverfahren (TAV),durch Verbrennung im Wirbelschichtverfahren.

6.4.14 Herstellung von Siedesalz Carbonatfällung aus der Natriumchlorid-Sole, Rohsole oder Kavernensole.
6.4.15 Aufbereitung von Meeralgen
6.4.16 anaerobe Aufbereitung von organischen Stoffen (Gärresten) Aus der anaeroben Aufbereitung von Stoffen nach den Tabellen 7.1, 7.2 und 7.4.

6.4.17 Gewinnung von Kohlendioxyd aus natürlichen Wässern
6.4.18 Aufbereitung von Wiesenkalken, Mergel Kalkhaltige natürliche Ablagerungen, auch Kalkböden.

6.4.19 Sulfatzellstoffherstellung
6.4.20 Sodaherstellung
6.4.21 Aufbereitung von Ziegeleikalken Ergänzung der Kennzeichnung:
„Keine Anwendung auf Grünland oder auf mit Gemüse oder Feldfutter bestellten
Flächen“.

6.4.22 Herstellung von Porenbeton Rückstände aus der Herstellung von Porenbeton.Nur unvermeidbare Anteile an Schalölen entsprechend den Nummern 8.1.1 und 8.1.2.
6.4.23 Herstellung von Blockbeton Aus der Verarbeitung von Betonsteinen. Ohne Zusatz von Ölen und Additiven.

Tabelle 7

Hauptbestandteile

Vorbemerkungen und Hinweise

1.
Die Tabelle 7 enthält
1.1
als Hauptbestandteil für Düngemittel nach Anlage 1 Abschnitt 1, 2, 4 und 5 ggf. zusätzlich zulässige oder für Düngemittel nach Anlage 1 Abschnitt 3 ausschließlich zulässige Ausgangsstoffe (vgl. dazu § 3),
1.2
die für Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate oder Pflanzenhilfsmittel als Hauptbestandteil zulässigen Ausgangsstoffe (vgl. dazu § 4).

2.
Feste Düngemittel ausgenommen Wirtschaftsdünger, Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate oder Pflanzenhilfsmittel dürfen nur zerkleinert und streufähig aufbereitet in den Verkehr gebracht werden. Es gilt ein Siebdurchgang von mindestens 90 % ≤ 20 mm unbeschadet anderer spezieller Anforderungen für den Siebdurchgang.

Ausgenommen davon sind Bodenhilfsstoffe und Kultursubstrate, deren spezieller Anwendungszweck eine gröbere Struktur erfordert. In diesem Fall sind im Rahmen der Hinweise zur sachgerechten Anwendung der spezielle Anwendungszweck sowie dass Anteile, die einen Siebdurchgang von 20 mm überschreiten, enthalten sind, zu kennzeichnen.
3.
Soweit in Spalte 3 auf eine besondere Gefährdung hinsichtlich der phytohygienischen Eigenschaften hingewiesen wird, gilt diese insbesondere hinsichtlich einer Gefährdung durch
a)
in Richtlinie 2000/29/EG genannte Schadorganismen,
b)
thermoresistente Viren, insbesondere solche aus der Tobamovirus-Gruppe oder
c)
pilzliche Erreger mit widerstandsfähigen Dauerorganen, insbesondere Synchytrium endobioticum, Sclerotinia-Arten, Rhizoctonia solani, Plasmodiophora brassicae.
4.
Für Stoffe, die der Bioabfallverordnung unterliegen, sind die dort genannten Anforderungen zu erfüllen. Vorschriften dieser Verordnung bleiben hiervon unberührt.

Ausgangsstoff, Stoffgruppe oder Herkunft
Einschränkung der zulässigen Ausgangsstoffe Ergänzende Vorgaben und Hinweise

7.1 Pflanzliche Stoffe
7.1.1 Organisches Bodenmaterial Torf, Moorschlamm, Heilerde Corg≥ 10 %
Für Torf: Angabe „Hochmoor-“ oder „Niedermoortorf“ mit Zersetzungsgrad.
Für Heilerde: keine Medikamentenrückstände.

7.1.2 Pflanzliche Stoffe aus der Lebens-, Genuss- oder
Futtermittelherstellung, der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft,
dem Garten- und Landschafts-bau, jeweils einschließlich der diese
Stoffe verarbeitenden Industrie, der Herstellung technischer Alkohole, der Energiegewinnung,
der Verarbeitung von Heil- und Gewürzpflanzen sowie Küchen und Kantinenabfälle, Reet, Huminsäuren, Algen, Sphagnum

Der verwendete Stoff nach Spalte 2 ist anzugeben.
Heil- und Gewürzpflanzen und deren Rückstände, soweit bei der Verarbeitung nur Wasser oder Ethanol als Extraktionsmittel eingesetzt wurden.
Bei Reet oder Holz nur chemisch unbehandelt, ohne Rückstände aus einer vorherigen Verwendung. Kein Rizinusschrot.
Hinweis:
Insbesondere für Rüben und Rückstände aus der Rübenverarbeitung sowie Kartoffeln und Rückstände aus der Kartoffelverarbeitung einschließlich Kartoffelfruchtwasser wird auf § 5 Absatz 2 Nummer 2 verwiesen.
Hinweis:
Umfasst auch Flotate, Fugate und Schlämme pflanzlicher Herkunft; bei allen Flotaten, Fugaten und Schlämmen ist die Verwertung nur gestattet, wenn an der Anfallstelle keine Vermischung mit Abwässern oder Schlämmen außerhalb der spezifischen Produktion erfolgt und im Verarbeitungsprozess eingesetzte Reinigungsmittel nicht in die Schlämme gelangen können.
Pflanzliche Stoffe aus der Forstwirtschaft und Garten- und Landschaftsbau (Mulchkomposte) dürfen auch als Bodenhilfsstoff verwendet werden.

7.1.3 Organische Stoffe aus der Filtration
Filtrationsrückstände aus der Herstellung von Lebens-, Genuss- und Futtermitteln Auch mit enthaltenen organischen Filtermaterialien aus Zellulose, Maisstärke oder mineralischem Filtermaterial nach Tabelle 8.3, im Rahmen der Kennzeichnung Angabe der verwendeten Filtermaterialien.

Hinweis:
Insbesondere für Rüben und Rückstände aus der Rübenverarbeitung sowie Kartoffeln und Rückstände aus der Kartoffelverarbeitung einschließlich Kartoffelfruchtwasser wird auf § 5 Absatz 2 Nummer 2 verwiesen.

7.1.4 Pflanzliches Filtermaterial aus der biologischen Abluftreinigung
Abluftreinigung im Rahmen der Herstellung und Verarbeitung von Lebens- und Futtermitteln, tierischen Nebenprodukten und von Ställen.
Biofiltermaterialien auch zur Abluftreinigung ausschließlich aus betriebseigenen Kompostierungs- und Vergärungsanlagen, soweit ausschließlich Stoffe verarbeitet werden, die als Ausgangsmaterial nach dieser Verordnung zugelassen sind.
7.1.5 Rizinusschrot Nur bei unbedenklichen Gehalten an Ricin (Ricingehalt maximal 50 mg je kg TM Rizinusschrot)

Inverkehrbringen nur in geschlossenen
Packungen, nur nach einer Behandlung mit Mitteln (Vergällung), die eine Aufnahme durch Tiere (insbesondere Hunde) unterbinden, eine Vermischung mit Stoffen, die einen Anreiz für die Aufnahme durch Tiere darstellen, darf nicht erfolgen,

im Rahmen der Hinweise zur sachgerechten Anwendung und Lagerung die Angaben:
„Bei Lagerung und Ausbringung des
Düngemittels sind notwendige Vorkehrungen zu treffen, um die Aufnahme durch Tiere zu vermeiden. Eine Vermischung und Verarbeitung mit Stoffen, die einen Anreiz für die Aufnahme durch Tiere darstellen, darf nicht erfolgen. Reizwirkungen sind bei empfindlichen Personen möglich.“
Ergänzung der Kennzeichnung im Rahmen der Hinweise zur sachgerechten
Anwendung:
„Anwendungsvorgabe: Düngemittel ist direkt in den Boden einzubringen bzw.
direkt einzuarbeiten.“

7.1.6 Pflanzliches Abfisch- und Rechengut
Bestandteile des Treibsels aus der Gewässerbewirtschaftung und der Strandräumung Naturbelassene Ausgangstoffe nach aerober oder anaerober Behandlung. Im Rahmen der regionalen Verwertung kann eine Freistellung von der Behandlungspflicht nach den Vorgaben des § 10 Absatz 2 der Bioabfallverordnung erteilt werden.

7.1.7 Pilzsubstrate
a)
aus der Speisepilzproduktion
b)
aus der Enzymproduktion
c)
aus der Arzneimittelproduktion
Behandlung bis zur vollständigen Abtötung des Pilzmycels, keine Fungizide. Angabe des verwendeten Behandlungsverfahrens.

Zu Spalte 2 Buchstabe b:
für die Herstellung von Lebens-, Genuss- oder Futtermitteln.
Zu Spalte 2 Buchstabe c:
Pilzmycele des Penicillium chrysogenum und Acremonium chrysogenum.
Ergänzung der Kennzeichnung im Rahmen der Hinweise zur sachgerechten
Anwendung: „direkte Einbringung oder sofortiges Einarbeiten.“
7.1.8 Fermentationsrückstände pflanzlicher Herkunft
a)
aus der Enzymproduktion
b)
aus der Vitaminproduktion
Zu Spalte 2 Buchstabe a:
für die Herstellung von Lebens-, Genuss- oder Futtermitteln.
Zu Spalte 2 Buchstabe b:
aus der Herstellung von Vitamin B2 für die Erzeugung von Lebens-, Genuss- und
Futtermitteln.
Ergänzung der Kennzeichnung im Rahmen der Hinweise zur sachgerechten
Anwendung: „Anwendungsvorgabe: direkte Einbringung oder sofortiges Einarbeiten.“

7.1.9 Pflanzliches Eiweißhydrolysat und pflanzliche Aminosäuren
„Anwendungsvorgabe: direkte Einbringung oder sofortiges Einarbeiten.“

7.1.10 Kohlen
Braunkohle, auch Leonardit, Xylith, nicht als Rückstand aus vorherigen Produktions- oder Verarbeitungsprozessen
Holzkohle mit einem Kohlenstoffgehalt von mindestens 80 % C in der TM aus chemisch unbehandeltem Holz Verwendung: als Ausgangsstoff für Kultursubstrate, als Trägersubstanz in Verbindung mit der Zugabe von Nährstoffen über zugelassene Düngemittel, Xylith, Leonardit auch als Bodenhilfsstoff.

7.2 Tierische Stoffe
7.2.1 Tierische Nebenprodukte Folgende nach der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 zugelassene Stoffe:
1.
Material nach Artikel 9
a)
Gülle nach Artikel 9 Buchstabe a,
Festmist, Jauche (= Gülle im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009), davon ausgenommen Guano,
b)
Magen- und Darminhalte nach Artikel 9, Buchstabe a,
c)
Stoffe aus der Behandlung von Abwässern nach Artikel 9
Buchstabe b,
d)
Stoffe von Tieren und Tierteilen nach Artikel 9 Buchstabe f,
e)
hemmstoffhaltige Milch nach Artikel 9 Buchstabe c, soweit diese Milch vom landwirtschaftlichen Betrieb höchstens in der Menge zurückgenommen wird, die von
diesem Betrieb kontaminiert wurde.

Transport nur in geschlossenen
Packungen oder Behältnissen, bei
Lagerung Aufnahme durch Nutztiere
vermeiden.

Im Rahmen der Hinweise zur
sachgerechten Anwendung und
Lagerung sind folgende Angaben
zu machen:
„Anwendungsvorgaben:
= Bei Lagerung, Transport und Aus-
bringung sind notwendige Vorkeh-
rungen zu treffen, um die Aufnahme durch Nutztiere zu vermeiden.
= Bei der Anwendung auf landwirt-
schaftlich genutzten Ackerflächen
sind Stoffe sofort einzuarbeiten.

= Keine Anwendung auf landwirt-
schaftlich genutztem Grünland.
= Auf sonstigen Grünflächen ein-
schließlich Zierrasen, Sportrasen etc. nach der Aufbringung wässern.“
= „Keine Mischung mit Futtermitteln.“

Aus https://www.gesetze-im-internet.de/d_mv ... age_2.html

Mia
Ps.:
Ich vermute, da verbergen sich schon im Ungesagten ein paar dicke Dinger. Aber ich kann es nicht sagen, ich bin kein Fachmann. Wer kontrolliert z.B. bei diesen ganzen Filtern aus Sonstwasanlagen was da drinsteckt? Reicht vielleicht auch eine einfache Deklaration auf dem Papier aus, um Abfallschadstoffe in Dünger und Kultursubstraten( beim Verbraucher landläufig Blumenerde genannt) zu verstecken?
ICH weiß es nicht.
Ich möchte so ein guter Mensch werden, wie meine Hunde von mir glauben, dass ich es bin.

Benutzeravatar
roccalana
Alter Hase
Alter Hase
Beiträge: 717
Registriert: Do Sep 19, 2013 20:45
Antispam-Sicherheitsabfrage: 63
Wohnort: Italien, Adria
Geschlecht:

Re: Käufliche Erden - mögliche Inhaltsoffe

Beitrag von roccalana » Fr Apr 24, 2020 08:21

WOW
Ich verstehe ja auch nur einen Teil davon, aber das ist ja schon ein starkes Stück, das Blumenerde zu nennen.
Rita
Wer nicht ganz dicht ist, ist wenigstens für alles offen!

Benutzeravatar
Tscharlie
Alter Hase
Alter Hase
Beiträge: 752
Registriert: Sa Feb 22, 2020 07:44
Antispam-Sicherheitsabfrage: 63
Geschlecht:

Re: Käufliche Erden - mögliche Inhaltsoffe

Beitrag von Tscharlie » Fr Apr 24, 2020 08:52

Ich würde z.B. auch keine Maulwurfshügelerde von einem nicht biolandwirtschatlichen Grund einsammeln. Besser zu einem Biolandwirt Kontakt aufnehmen und um ein Paar Liter Erde anfragen, wenn man schon keinen Gärtner kennt. Bei einem Biohofladen einkaufen und da nachfragen wird sicher zum Erfolg führen.
Die Welt hat genug für jedermanns Bedürfnisse, aber nicht für jedermanns Gier. M.Gandhi

Mia
Bio-Genie
Bio-Genie
Beiträge: 3516
Registriert: Fr Jun 04, 2010 22:27
Antispam-Sicherheitsabfrage: 63
Wohnort: östliches NRW
Geschlecht:

Re: Käufliche Erden - mögliche Inhaltsoffe

Beitrag von Mia » Fr Apr 24, 2020 17:31

Tja, Rita und die anderen Leute hier, :smile:

es handelt sich ja nicht nur um Blumenerden, hier "Kultursubstrate" genannt, sondern in dieser Verordnung auch um Dünger ( auch für den landwirtschaftlichen Bereich), und um sogenannte Bodenhilfstoffe.
Die Verordnung, resp. das Gesetz, zählt alles auf, was da rein darf, bzw. rein soll.
Dazu unterscheidet es einmal die Inhaltsstoffe, die habe ich in meinem letzten Beitrag hier reinkopiert, und die chemische Analyse.

Diese - sie steht ganz oben auf der Gesetzesseite - habe ich nicht reinkopiert, denn dann wäre mein Beitrag noch tausendmal länger geworden.
Also, da geht es um die jeweilige mineralische Substanz in Worten und in chemischen Kürzeln, z.B:
Stickstoff (N)
Phosphat ( P206)
Schwefel ( S)
und so weiter.

Diese Aufzählung der chemischen 'Bausteine' erinnert mich fatalerweise an einen Beitrag aus 'Cat's Country', den ich nicht nur einmal gelesen habe. Der Artikel nennt sich "Tierfutteretiketten" und steht ganz, ganz unten, ganz klein auf der Seite. Genau lautet der Name des Artikels: "Tierfutteretiketten- Was sie uns sagen- (und was nicht)".

Auch beim Tierfutter haben wir folgenden Sachverhalt: Es wird unterschieden zwischen den Inhaltstoffen, und der sogenannten "garantierten Analyse". Beides muss gesetzlich auf Tierfutterpackungen angegeben werden - und wer von Euch hat nicht schon mal darauf gelesen: Rohprotein soundsoviel Prozent, Rohasche soundsoviel Prozent, Fettgehalt soundso, Kalzium soundsoviel, etc.

Die chemische Analyse sagt aber nichts über die Verdaulichkeit des Tierfutters aus. So trugen Forscher zwei verschiedene Dosen in ein Labor, um sie bestimmen zu lassen. In der ersten befand sich reguläres Hundefutter, mit Fleisch, tierischen Nebenprodukten, Sonnenblumenöl, Hafer und Mais, die wurde chemisch als reguläres Hundefutter für brauchbar erachtet.
Die zweite bestand allerdings aus 4 Paar alten Lederschuhen ( ich denke mal, zerschnetzelt) , Motoröl, Kohle und Wasser.
Sie wies, ausschließlich chemisch betrachtet, ähnliche Werte auf wie die erste und wurde - rein nach diesen Werten! - auch als reguläres Hundefutter ausgewiesen.
Tja, auch alte Lederschuhe weisen chemisch noch tierisches Eiweiß auf.
Ich meine: wenn genügend Lederschuh in der Büchse drin ist. :shock:
Fettgehalt kam aus Motoröl.

Das macht mir dann schon etwas Sorge, bezüglich der Erden und des Düngers und der Bodenhilfsstoffe. Ich meine, wer kontrolliert denn schon, was sonst noch in irgendwelchen Abgasfiltern drinsteckt, wenn angegeben wird, die enthalten soundsoviel Prozent Phosphat?
Phosphat ist möglicherweise willkommen, Stickstoff auch, und das soll dann auf den Boden aufgebracht werden.
Weitere Bestandteile fallen möglicherweise gar nicht unter die Testanordnung. Oder brauchen möglicherweise auch nicht angegeben zu werden.

Ich fürchte, da kann viel Mist- reiner Abfallmist aus irgendwelchen Industriezweigen- reingemischt werden, dessen einzelne Bestandteile wir weder kennen, noch die irgendwo getestet werden.

Aaaaber... die EU hat ja schonmal verboten, dass Hund oder Vieh davon essen dürfen. :wink:


Mia
Zuletzt geändert von Mia am Fr Apr 24, 2020 20:52, insgesamt 1-mal geändert.
Ich möchte so ein guter Mensch werden, wie meine Hunde von mir glauben, dass ich es bin.

Benutzeravatar
Tscharlie
Alter Hase
Alter Hase
Beiträge: 752
Registriert: Sa Feb 22, 2020 07:44
Antispam-Sicherheitsabfrage: 63
Geschlecht:

Re: Käufliche Erden - mögliche Inhaltsoffe

Beitrag von Tscharlie » Fr Apr 24, 2020 19:23

Unser Hund und die Katze bekommen barf Futter aus Biohaltung.
Denn das geht ja nicht, unsere Tiere mit Fleisch aus normaler Viehzucht zu füttern.

Niemand muss alle Inhaltsstoffe eines Produktes angeben, es gibt in allen Bereichen immer irgendwelche Aussnahmen.

Ich habe ja mit Naturfarben zu tun. Wenn jemand ein lösemittelfreies Produkt auf den Markt bringen will, muss er nicht auf Lösemittel verzichten, er muss nur den Inhaltsstoff chemisch so verändern, dass er nicht mehr unter die Vorgaben für Lösemittel fällt. Dazu genügt es die Verdunstung des Produkts ein wenig zu verändern, schon ist es kein Lösemittel mehr.
Die Welt hat genug für jedermanns Bedürfnisse, aber nicht für jedermanns Gier. M.Gandhi

Mia
Bio-Genie
Bio-Genie
Beiträge: 3516
Registriert: Fr Jun 04, 2010 22:27
Antispam-Sicherheitsabfrage: 63
Wohnort: östliches NRW
Geschlecht:

Re: Käufliche Erden - mögliche Inhaltsoffe

Beitrag von Mia » Fr Apr 24, 2020 22:23

Schick mir mal Deinen Katalog, Tscharlie!
Ich habe großes Interesse an Naturfarben!

Oder stelle Teile hier ein!
Als anerkanntes Mitglied darfst Du das. Sicher, gell, Carolyn?
Wir wissen dann ja alle, dass es keine Werbung ist, sondern vor allem eine Information.
Na, ich werde nichts bei Dir kaufen, ich brauche augenblicklich nichts.
Aber früher habe ich auch die absolut guten Farben im Demeter- oder Steiner-Laden gekauft.
Von daher interessiert es mich sehr.
Nur, hier in Warburg ist so ein Laden ewig weit entfernt, während ich im Bergischen Land lediglich um die Ecke fahren musste.

Was Du schreibst zu Bestimmungen, und wie ein Hersteller die umgehen kann, glaube ich Dir auf's Wort! Genau mit solchen Türkereien leben wir Verbraucher ja seit Jahren!
Es senkt sich ein sanfter Dunstkreis über diverse Inhaltsstoffe.
Und selbst in technischen Beipackzetteln, in der technischen Analyse, können Aussagen manipuliert sein.

Tjo, Deine Tiere haben es gut.
Nicht einmal ich esse ausschließlich Fleisch aus Biohaltung. Ich kaufe schon bei regulären Metzgern, in zwei kleinen Läden hier im Umkreis, weil ich die Plasteverpackungen im Supermarkt absolut nicht abkann, aber biologisch erzeugtes Fleisch ist das nur zum geringen Teil.
Tja. So isses eben.

Im Bergischen Land war das übrigens einfacher. Da gab es tatsächlich Metzger, die biologisch erzeugtes Fleisch für Menschen, und preiswerteres für Hunde, über die Theke hinweg anzubieten hatten.


Mia
Ich möchte so ein guter Mensch werden, wie meine Hunde von mir glauben, dass ich es bin.

Benutzeravatar
Carolyn
Bio-Genie
Bio-Genie
Beiträge: 4728
Registriert: Do Mai 07, 2009 17:28
Antispam-Sicherheitsabfrage: 63
Wohnort: jwd. in Oberbayern
Geschlecht:

Re: Käufliche Erden - mögliche Inhaltsoffe

Beitrag von Carolyn » So Apr 26, 2020 21:26

Tscharlie hat geschrieben:
Fr Apr 24, 2020 08:52
Ich würde z.B. auch keine Maulwurfshügelerde von einem nicht biolandwirtschatlichen Grund einsammeln.
Der eigene Obstgarten tut es auch. :wink: Ich habe 3000 qm davon und es gab immer reichlich Wühlmäuse hier. Meine Eltern haben pro Jahr mit Schlagfallen auch schon über 50 Stück gefangen. Und nein, meine Eltern haben keine Biolandwirtschaft betrieben. Damals war das noch nicht in Mode.
Mia hat geschrieben:
Do Apr 23, 2020 18:20
Wer kontrolliert z.B. bei diesen ganzen Filtern aus Sonstwasanlagen was da drinsteckt?
Abfallbeauftragte, Entsorgungsbetriebe, die Doku in der Abfallbilanz und dann die entsprechenden öffentlichen Stellen.
Wie Du schriebst, Du weißt es nicht. Was eben nicht heißt, dass es keine Kontrollen gibt. Die gibt es sogar stapelweise.

Und mehr werde ich dazu nicht mehr schreiben, ich mag gegen diese Windmühlenflügel der Verdächtigungen und Unterstellungen nicht mehr ankämpfen. Manches sagt eben mehr über den Schreiber aus als über den Beschriebenen. Ich stelle ja schließlich auch nicht in Frage, dass die, die behaupten, biologisch zu wirtschaften, ihre Unterlagen fälschen und die Kontrollstellen beschei..., sofern sie kontrolliert werden.
Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (Winston Churchill)

Antworten